Was ist eine Jagdgenossenschaft ?

 

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts  und entsteht kraft Gesetzes. Die Jagdgenossen (Mitglieder der Jagdgenossenschaft) bilden gemäß § 9 BJG die Jagdgenossenschaft. Alle Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirks (jedoch nicht zu einem Eigenjagdbezirk) einer Gemeinde gehören, befinden sich im Eigentum der Jagdgenossen. Die einzelnen Grundstücksflächen betragen maximal 75 ha und umfassen zusammenhängend eine Mindestfläche von 150 ha . Alle jagdbaren Grundstücksflächen (z. B. Acker- oder Grünland, Wald- oder Wasserflächen) müssen im Jagdkataster verzeichnet werden

 


Unsere Jagdgenossenschaft hat eine jagdbare Fläche von ca. 1268 ha