Was ist eine Jagdgenossenschaft ?
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts und entsteht kraft Gesetzes. Die Jagdgenossen (Mitglieder der Jagdgenossenschaft) bilden gemäß § 9 BJG die Jagdgenossenschaft. Alle Grundstücksflächen, die zu einem
gemeinschaftlichen Jagdbezirks (jedoch nicht zu einem Eigenjagdbezirk) einer Gemeinde gehören, befinden sich im Eigentum der Jagdgenossen. Die einzelnen Grundstücksflächen betragen maximal
75 ha und umfassen zusammenhängend eine Mindestfläche von 150 ha . Alle jagdbaren Grundstücksflächen (z. B. Acker- oder Grünland, Wald- oder Wasserflächen) müssen im Jagdkataster verzeichnet
werden
Unsere Jagdgenossenschaft hat eine jagdbare Fläche von ca. 1268 ha