Was ist eine Jagdgenossenschaft?
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 7 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJG) und
entsteht kraft Gesetzes. Die Jagdgenossen (Mitglieder der Jagdgenossenschaft) bilden gemäß § 9 BJG die Jagdgenossenschaft. Alle Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirks
(jedoch nicht zu einem Eigenjagdbezirk) einer Gemeinde gehören, befinden sich imEigentum
Unsere Jagdgenossenschaft hat eine jagdbare Fläche von ca. 1268 ha.